Steuerberaterung für Erbschaftsteuer

Steuerberatung für Erbschaftsteuer

Gezielte Steueroptimierung.

5.0
Basierend auf 16 Bewertungen

Von Mandanten empfohlen

Steuerrechtliche Expertise für Erbschaftsteuer

Ich helfe Ihnen, Ihre Erbschaft optimal zu gestalten, Steuern zu sparen und rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

Erbschaftsplanung und Optimierung

Beratung zur Minimierung der steuerlichen Belastung bei Erbschaften und zur steuerlichen Gestaltung von Nachlässen.

Erbschaftssteuerliche Bewertung von Immobilien

Unterstützung bei der Bewertung von Immobilien und deren steueroptimierter Übertragung.

Erbschaften und Schenkungen kombinieren

Strategische Beratung zur Kombination von Erbschaften und Schenkungen für steuerliche Vorteile.

Unterstützung bei Nachlassregelungen

Beratung und Betreuung bei allen erbschaftssteuerlichen Fragen und Pflichten.

Persönliche Betreuung

Persönlicher Kontakt, dauerhafte Erreichbarkeit und individuelle Begleitung sind für uns selbstverständlich – egal ob per Video Telefon, Email oder vor Ort - ganz nach Ihrem Bedarf.

Schnelle Reaktionszeiten

Sie haben Nachfragen? Wir sichern Ihnen schnelle Antworten zu, damit Sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand sind.

Steuerberatung für Erbschaftsteuer, die mehr bietet

Erbschaftssteuerberatung – Ihr Vermögen in guten Händen

Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Erbschaft steuerlich optimal zu gestalten und unnötige Belastungen zu vermeiden. Mit einer individuellen Beratung stelle ich sicher, dass Ihr Vermögen geschützt bleibt, Ihre Wünsche umgesetzt werden und Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen.

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Steuerrecht sorge ich dafür, dass Sie in dieser besonderen Lebenssituation Klarheit und Sicherheit gewinnen – für ein Ergebnis, das Ihnen und Ihrer Familie gerecht wird.

Nicole Grigat LL.M.

☑ Fachanwältin für Steuerrecht
☑ Leitung eines erfahrenen Teams aus Steuerberatern
☑ LL.M. Private Wealth Zertifizierung

Melanie Knobel​

☑ Steuerberaterin mit Fokus Erbschaftssteuer und Nachfolge

Felicia Wiedom

☑ Steuerberaterin mit Fokus Erbschaftssteuer und Nachfolge

Umfangreiche Erfahrung in der Erbschaftssteuer

Mandantenstimmen​

Lesen Sie, wie wir anderen in Ihrer Situation geholfen haben ​

Wir sind für Sie da. Schnelle, effektive Unterstützung ohne Wartezeiten.
Steuerberaterin für Erbschaftsteuer.

5.0
Basierend auf 16 Bewertungen

Ablauf der Beratung

Schritt 1: Flexible Terminvereinbarung

Über den untenstehenden Button haben Sie die Möglichkeit, unter Berücksichtigung Ihrer zeitlichen Präferenzen, unverbindlich einen Termin für ein persönliches Gespräch zu vereinbaren.

Schritt 2: Persönliches Kennenlernen

In einem initialen persönlichen Gespräch, das auch über Zoom oder Teams möglich ist, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten. Unser Hauptfokus liegt dabei auf Ihrer individuellen Situation.

Schritt 3: Mandantenvertrag und Datenübernahme

Unser Team begrüßt Sie herzlich! Ihr Ansprechpartner wird Ihr Mandat übernehmen und freut sich auf eine produktive und erfolgreiche Zusammenarbeit mit Ihnen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann muss ich Erbschaftsteuer zahlen?

Erbschaftsteuer wird fällig, wenn das geerbte Vermögen die gesetzlichen Freibeträge überschreitet. Diese Freibeträge variieren je nach Verwandtschaftsgrad, z. B. 400.000 € für Kinder oder 20.000 € für entfernte Verwandte.

Der Steuersatz liegt zwischen 7 % und 50 %, abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert des Erbes. Ein Steuerberater hilft, die Steuerlast zu berechnen und zu optimieren.

Freibeträge hängen vom Verwandtschaftsgrad ab, z. B. 500.000 € für Ehepartner und 400.000 € für Kinder. Ein Steuerberater prüft, wie Sie diese Freibeträge bestmöglich ausschöpfen können.

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Z. B. bleibt eine selbst genutzte Immobilie für Ehepartner steuerfrei, wenn sie mindestens 10 Jahre dort wohnen bleiben.

Durch Schenkungen zu Lebzeiten, die Nutzung von Freibeträgen und die gezielte Übertragung von Betriebsvermögen. Eine rechtzeitige Planung ist entscheidend.

Die Schulden können von der Erbschaft abgezogen werden, wodurch die Steuerlast sinkt. In einigen Fällen kann das Erbe auch ausgeschlagen werden.

Die Steuererklärung muss innerhalb von 3 Monaten nach dem Erbfall eingereicht werden. Ein Steuerberater hilft, die Fristen einzuhalten.

Ein Steuerberater kann helfen, den Nachlass zu bewerten und steuerlich korrekt aufzuteilen, was oft Konflikte reduziert.

Kontakt aufnehmen